 | Der Mitgliedsbeitrag ist binnen eines Monats nach Eintritt zu zahlen.
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 | Der (künftige) Jahresbeitrag wird am 15. Januar eines
jeden Jahres fällig.
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 | Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein Jahr, wenn sie
nicht bis zum 15. November des Vorjahres schriftlich gekündigt wird.
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 | Wer kurz entschlossen ist, kann hier den Antrag herunterladen:
Antrag auf Mitgliedschaft
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 | Die Satzung des Vereins kann unter "Verein" nachgelesen werden oder auch als PDF-Datei
heruntergeladen werden.
Satzung des Reitverein Mittenwalde e.V.
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