Der Deutsche Reitpass bescheinigt Reitern, dass sie ein
geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel vorstellen
können und die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben.
Der Deutsche Reitpass hat folgende Ziele:
* das reiterliche Können zu heben
* den bewussten und schonenden Umgang mit Natur und Umwelt zu
fördern
* das Verständnis für die Belange anderer Erholungssuchender
sowie der Landwirtschaft, Forstwirtschaft
und des Jagdwesens zu vertiefen
* für Sicherheit und Ordnung beim Ausreiten zu sorgen
* der Deutsche Reitpass bringt die Mitverantwortung des Reiters
in Feld und Wald zum Ausdruck
Wer kann teilnehmen?
* alle Bewerber die den Basispass Pferdekunde besitzen. (Die
Reitweise ist beliebig)
* die eine körperliche und geistige Mindestreife besitzen,
* über ein angemessenes reiterliches Können verfügen.
* der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter
zu richten
* die Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro
Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter erlaubt.
Im Vorfeld der Prüfung muss der Reiter an einem
Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Die Prüfung kann von
Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem praktischen und
theoretischen Teil:
Praktischer Teil:
* Vorbereiten des Pferdes zum Ausritt
* Vormustern des gesattelten und gezäumten Pferdes analog
Verfassungsprüfung
* Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall
* Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander,
überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von
Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe, Straßenüberquerung; Überwinden
kleiner natürlicher
Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt); auf Wunsch des Bewerbers
zusätzlich Springen im Gelände
von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch)
Theoretischer Teil:
* Grundkenntnisse der Reitlehre und der Pferdehaltung
* Reiterliches Verhalten und Umweltschutz Reiten im
Straßenverkehr sowie in Feld und Wald
* Unfallverhütung
* Erste Hilfe für Reiter und Pferd
* Kenntnisse der wichtigsten Rechtsvorschriften
Das Prüfungsergebnis:
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann
wiederholt werden (über die eventuelle Anrechnung eines
Prüfungsteiles entscheidet die
Prüfungskommission). Beim Reitpass wird das erfolgreiche
Absolvieren der Aufgabe "Springen im
Gelände" bei Bestehen der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. (Das
Nicht-Bestehen der Aufgabe
Springen im Gelände hat keinen Einfluss auf das
Prüfungsergebnis)