Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA)
Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde.
Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen
mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass
sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E
entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß
§70d LPO zugelassen. Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und
absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben
Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote.
Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum
Ausschluss. Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch
durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im
Geländereiten sind einem Geländereiterwettbewerb angelehnt.
Der theoretische Teil:
* Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen
der Klasse E
* Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des
Pferdesportlers
* Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des
Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
* Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald
und im Straßenverkehr
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie)
mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der
Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei
Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung
noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen
des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei
denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.