Reitverein Mittenwalde e.V.

 

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Reitabzeichen

 

Die Deutschen Reitabzeichen

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  1. Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

Der praktische Teil:

Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO zugelassen. Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss. Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Geländereiterwettbewerb angelehnt.

Der theoretische Teil:

* Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
* Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers
* Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
* Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr

Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des DRA IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

  1. Das Deutsche Reitabzeichen in Bronze (DRA III)

Auch beim Bronzenen Reitabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Alle Reiter können an der Prüfung teilnehmen. Für den Erwerb des DRA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Reitabzeichens (DRA IV) sein. Ihr Pferd oder Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

Der praktische Teil:

Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Klasse A des aktuellen Aufgabenheftes einzeln oder zu zweit. Hilfszügel sind nicht erlaubt. Sie reiten im Trab und im Galopp im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) im Außengelände und Sie absolvieren ein Stilspringen der Klasse A mit Standardanforderungen. Hier geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug. Allerdings führt der dritte Ungehorsam und der zweite Sturz zum Ausschluss. Die oben beschriebene Teilprüfung Springen kann auch durch das Geländereiten ersetzt werden. Die Anforderungen im Geländereiten sind einem Stilgeländeritt Klasse A angelehnt.

Der theoretische Teil:

* Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
* Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
* Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

In jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) muss mindestens die Note 5,0 erreicht werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Fallen Sie zweimal durch die gleiche Teilprüfung, müssen Sie die ganze Prüfung wiederholen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie zwei oder drei Teile nicht bestanden haben. Die Teilprüfung Geländereiten haben Sie bestanden, wenn Sie auch hier die Mindestnote 5,0 erreicht haben. Diese Teilprüfung hat aber keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Abzeichens, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

  1. Das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II)

An der Prüfung für das DRA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA III (Bronze) bzw. im Besitz des DRA III Bronze/Dressur oder Bronze/Springen sind. Die eingesetzten Pferde und Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil:

Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen Aufgabenheftes und Sie absolvieren ein Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und Ungehorsam gibt es keine Abzüge. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.

Der theoretische Teil:

* umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
* erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde

Für das silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

 

Quelle: FN - Deutsche Reiterliche Vereinigung

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