Voraussetzung für den Erwerb des Bronzenen Longierabzeichens (DLA
III) ist der Besitz des DLA IV. Die in der Prüfung vorgestellten
Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den
Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei
Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw.
an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.
Im praktischen Teil:
Heranführen jüngerer Pferde an die Longenarbeit, Arbeit mit dem
älteren Pferd zur Verbesserung der Durchlässigkeit durch Erarbeiten
von Übergängen und/oder das Beherrschen einfacher Grundübungen mit
der Doppellonge; Longieren gemäß FN-"Richtlinien für Reiten, Fahren
und Voltigieren", Band 6. Dabei sind Hilfszügel erlaubt.
Gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel
verlangen.
Beurteilt werden:
* Einwirkung auf das Pferd
* Losgelassenheit des Pferdes
* Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
* Sicherheit im Verschnallen der Hilfszügel
* Sicherheit im Handwechsel bzw. Anlegen und Befestigen der
Doppellonge
* Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht
korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.
* Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere
gymnastizierende Arbeit.
Dabei wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des
Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 LPO)
beurteilt.
Im theoretischen Teil werden Sie entsprechend den Anforderungen
der Klasse A in folgenden Bereichen geprüft:
* Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
* Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung
müssen Sie eine Mindestnote von 5,5 erreichen, andernfalls ist die
Prüfung nicht bestanden. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, die
gesamte Prüfung nach drei Monaten zu wiederholen.