Reitverein Mittenwalde e.V.

 

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Longierabzeichen

 

Die Deutschen Lonierabzeichen

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  1. Das Kleine Longierabzeichen (DLA IV)

Voraussetzung für den Erwerb des Kleinen Longierabzeichens (DLA IV) ist der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.

Im praktischen Teil:

* Longieren gemäß den FN-"Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.

Beurteilt werden:

* Einwirkung auf das Pferd
* Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes
* Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
* Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
* Sicherheit beim Handwechsel
* Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.
* Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).

Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:

* Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
* Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie mindestens die Wertnote 5,0 erreichen, sonst haben Sie die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall können Sie die Prüfung erst nach drei Monaten wiederholen, wobei immer die ganze Prüfung wiederholt werden muss.

  1. Das Deutsche Longierabzeichen in Bronze (DLA III)

Voraussetzung für den Erwerb des Bronzenen Longierabzeichens (DLA III) ist der Besitz des DLA IV. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.

Im praktischen Teil:

Heranführen jüngerer Pferde an die Longenarbeit, Arbeit mit dem älteren Pferd zur Verbesserung der Durchlässigkeit durch Erarbeiten von Übergängen und/oder das Beherrschen einfacher Grundübungen mit der Doppellonge; Longieren gemäß FN-"Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6. Dabei sind Hilfszügel erlaubt. Gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.

Beurteilt werden:

* Einwirkung auf das Pferd
* Losgelassenheit des Pferdes
* Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
* Sicherheit im Verschnallen der Hilfszügel
* Sicherheit im Handwechsel bzw. Anlegen und Befestigen der Doppellonge
* Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.
* Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit.

Dabei wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 LPO) beurteilt.

Im theoretischen Teil werden Sie entsprechend den Anforderungen der Klasse A in folgenden Bereichen geprüft:

* Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
* Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie eine Mindestnote von 5,5 erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Prüfung nach drei Monaten zu wiederholen.

  1. Das Deutsche Longierabzeichen in Silber (DLA II)

Der Prüfungsteilnehmer muss seit mindestens zwölf Monaten in Besitz des Bronzenen Longierabzeichens (DLA III) sein. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde/Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen.

Was wird verlangt?

Im praktischen Teil:

Doppellongenarbeit sowie Arbeit am Langzügel; Longieren gemäß FN- "Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6. Beurteilt werden:

* Sicherheit im Umgang mit den Hilfen
* Sicherheit im Anlegen und Befestigen der Doppellonge
* Sicherheit in der Arbeit mit der Doppellonge entsprechend der Ausbildungsskala
* Sicherheit in der Langzügelarbeit, Grundübungen und ggf. Erarbeiten der Versammlung
* Sicherheit im Handwechsel
* Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit

Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:

* Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
* Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
* Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie eine Mindestnote von 6,5 erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Prüfung nach drei Monaten zu wiederholen.

 

Quelle: FN - Deutsche Reiterliche Vereinigung

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